Nach dem Jura-Studium in Freiburg, Berlin und Münster legte Rechtsanwalt G. Heuser das Zweite Staatsexamen in Düsseldorf ab, wo er anschließend jahrelang in einer größeren, vorwiegend wirtschaftlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei arbeitete.
1985 machte er sich selbständig.
Seither ist er außergerichtlich und gerichtlich vor allem in den Rechtsgebieten Erbrecht und Immobilienrecht tätig, die ihm Freude bereiten und die er deshalb mit besonderem Engagement fachkundig zum Vorteil seiner Mandanten bearbeitet.
Außergerichtlich gilt Rechtsanwalt G. Heuser als hartnäckiger, geschickter Verhandler und vor Gericht als energischer, ausdauernder Interessenvertreter. Er scheut sich aber auch nicht, die Übernahme von Mandaten unter Angabe der Gründe abzulehnen, wenn sie nach seiner Meinung keine Aussicht auf Erfolg haben.
Rechtsanwalt G. Heuser ist bei allen Gerichten in Deutschland z.B. Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten zugelassen.
Ausgenommen sind lediglich die Zivilsenate beim Bundesgerichtshof (BGH).